Saalvermietung im Feuerwehrhaus Burggrafenhof
Hier können Sie eine Anfrage zur Anmietung des Saals stellen und die vollständige Vereinbarung einsehen.
Vereinbarung zur Saalvermietung
1. Prozessbeschreibung zur Saalvermietung
Der Saal der Freiwilligen Feuerwehr Burggrafenhof steht unter folgenden Bedingungen für Vermietungen zur Verfügung:
Vermietungsberechtigte Personen:
Der Saal darf primär an Vereinsmitglieder (aktiv oder passiv) sowie an Einwohner von Burggrafenhof vermietet werden. Eine Vermietung an Externe ist grundsätzlich nicht zulässig. Städtische und gemeinnützige Veranstaltungen aus dem erweiterten Stadtgebiet können auf Anfrage zugelassen werden, wenn sie im Vorfeld mit dem Vorstand und dem Kommandanten abgestimmt wurden.
Unzulässige Veranstaltungen:
Politische Veranstaltungen, kommerzielle Veranstaltungen mit gewinnorientiertem Hintergrund sowie Veranstaltungen mit hohem Sicherheitsrisiko sind von der Saalvermietung ausgeschlossen.
Ausnahme: Veranstaltungen dieser Art sind zulässig, wenn sie vom Verein Freiwillige Feuerwehr Burggrafenhof e.V. selbst organisiert oder verantwortet werden (z. B. die Kerwa in Burggrafenhof).
Anfrageverfahren:
Die Anfrage zur Anmietung des Saals muss mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung ausschließlich über das Online-Antragsformular auf dieser Seite erfolgen. Anträge per E-Mail oder andere Wege können nicht berücksichtigt werden.
Genehmigungsprozess:
Die Anfrage muss schriftlich durch ein Vorstandsmitglied (1. oder 2.) oder Kommandanten (1. oder 2.) per E-Mail bestätigt werden. Ohne diese Bestätigung ist die Nutzung nicht gestattet.
Verantwortliche Kontaktperson:
Für jede Veranstaltung ist ein aktives oder passives Vereinsmitglied als verantwortliche Person zu benennen. Diese Person übernimmt:
- die Kommunikation während der Veranstaltung,
- die Übergabe und Rücknahme des Saals,
- die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands,
- die Koordination mit dem Reinigungsdienst.
Haftpflichtversicherung:
Es wird empfohlen, dass der Antragsteller über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die eventuelle Schäden während der Veranstaltung abdeckt.
Regelverstöße:
Bei Nichteinhaltung der Regelungen behält sich die Vorstandschaft das Recht vor, zukünftige Vermietungen abzulehnen.
2. Kostenübersicht
- Saalmiete: 250 € pro Veranstaltung (für aktive und passive Mitglieder kostenlos)
- Kaution: 200 € pro Veranstaltung
- Reinigungskosten: 150–200 €, abhängig vom Verschmutzungsgrad
Gesamtsumme: 650 € (als Vorauszahlung)
Der Betrag ist mindestens eine Woche vor der Veranstaltung auf folgendes Konto zu überweisen:
Feuerwehr Burggrafenhof e.V.
Sparkasse Fürth
IBAN: DE65 7625 0000 0005 2248 45
Nach der Veranstaltung erfolgt die Prüfung des Saalzstandes und die Endabrechnung der Reinigung. Der Differenzbetrag wird entsprechend zurückerstattet.